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GF Michael Regula

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Externer Zollbeauftragter

Die Frage, ob ein Unternehmen einen internen Mitarbeiter oder eine externe Person zum Zollbeauftragten bestellen soll, muss stets individuell entschieden werden. Gerade für kleine und mittlere Handels- und Industrie­unternehmen kann ein externer Zollbeauftragter sinnvoll sein.

Folgende Fragen können hier eine Rolle spielen:


> Wie hoch ist das Arbeitsvolumen im eigenen Unternehmen?

> Hat mein Mitarbeiter die Qualifikation um eine solche Beauftragten Funktion zu erfüllen? Und wenn nicht, was muss ich zeitlich und finanziell investieren, um dies zu erreichen?

> Lohnt sich die Suche nach einem neuen qualifizierten Mitarbeiter?

> Wer im Unternehmen kann Zollprozesse effektiv gestalten?

> Wie weit kann ein eigener Mitarbeiter von seinen Aufgaben frei gestellt werden, um die Beauftragten Funktion zu erfüllen?


Für die Bestellung eines Externen Zollbeauftragten sprechen z.B. folgende Gründe:


> Sozialversicherungsabgaben entfallen und die Dienstleistung ist steuerlich absetzbar

> Sie haben planbare feste Kosten, die sich während des Vertragszeitraumes nicht ändern

> Keine Freistellung eines eigenen Mitarbeiters notwendig, dadurch mehr freie Kapazitäten

> Zusätzliches oder aktuelles Wissen muss nicht selbst erarbeitet werden

> Zusätzliches (bisher nicht verfügbares) Fachwissen kann genutzt werden

> In der Regel stehen die Leistungen kurzfristig zur Verfügung


Wie läuft es ab?

Wir besprechen Ihre Herausforderungen und werden die Prozesse in Ihrem Unternehmen prüfen. Es wird fest gestellt ob und welche Defizite zu beseitigen sind und wie man  Zollprozesse effektiver gestalten kann.

Grundsätzlich verstehe Ich mich hauptsächlich als strategisch, administrativer Partner in der Funktion des Zollbeauftragten. Typisch täglich operative Tätigkeiten wie z.B. Ausfuhranmeldung oder Ursprungszeugnisse erstellen werden in der Regel von mir nicht ausgeführt. Ausnahmen können vereinbart werden. Präsenz und Remote ist von meiner Seite aus möglich.

Meine Dienstleistungen können auszugsweise aus folgenden Tätigkeiten bestehen > Mögliche Tätigkeiten als Zollbeauftragter

Sollte Ihre Tätigkeit nicht genannt sein, kontaktieren Sie mich bitte und wir besprechen Ihr Anliegen.


PREISE: 

Preise werden individuell mit Ihnen vereinbart. Die Abrechnung erfolgt auf Stundenbasis mit monatlicher Abrechnung.

 

VERTRAG: 

Grundsätzlich handelt es sich um einen Dienstleistungsvertrag (Beratungsvertrag). Das bedeutet per Definition "Sorgfalt" beim Tätigwerden (Legaldefinition Art. 57 AEUV, Dienstleistungen außerhalb des Waren- und Kapitalverkehrs).


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