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Waren kommerzieller Art müssen ab dem 01.07.2021 mit einem Wert bis 150 €, elektronisch angemeldet werden. Vorgesehen war ein verminderter Datenkranz mit dem 6-stelligen HS Code in der Anwendung ATLAS-IMPOST. Diese wird aber erst im Januar 2022 (voraussichtlich) einsatzbereit sein. Bis dahin also, muss die Zollanmeldung vollständig abgegeben werden.
Zusätzlich kann für eine Sendung bis 150 € die Zollanmeldung nur noch in dem EU-Land abgegeben werden, in dem die Beförderung endet! (Art.221, Abs.4 UZK-IA)