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Ab dem 01.01.2022 wird es für die IntraStat Anmeldung neue Pflichtfelder geben. Bisher waren sie freiwillige Angaben:
1. Ursprungsland (Zollrechtlich)
2. UstID Nr. des Warenempfängers (DExxxxxxxxx)
3. Codierung "Art d. Geschäftes" ändert sich (z.B. Verkauf/Kauf = 11)
Was bedeutet das?
Zu 1: Das Ursprungsland war eingangsseitig schon verpflichtend. Nun wird es auch versendungsseitig verpflichtend. Bei allen Sendungen in ein anderes EU-Land muss ab dem 01.01.2022 das Ursprungsland angegeben werden. Wenn das bisher schon getan wurde, ergeben sich keine Änderungen für Unternehmen.
Zu 2: Die UstID Nr konnte bisher im Versendungsfall schon freiwillig angegeben werden. Nun muss hier die UstId.Nr des Unternehmens angegeben sin, der den Erwerb im Bestimmungsland erklärt. In der Regel die Unternehmen, die die Rechnungen bezahlen. Hier wäre zu prüfen ob die Daten elektronisch unterstützt in die IntraStat Anmeldung eingetragen werden können. Bitte beachten das in anderen EU-Ländern die Anzahl der Ziffern nach dem Ländercode unterschiedlich lang sein können (acht bis zwölf Ziffern möglich).
Zu 3: In der Regel für Unternehmen keine Auswirkungen auf normale Einkäufe und Verkäufe, hier bleibt es bei der Codierung "11". Bei Mustersendungen muss beachtet werden, ob diese in ein Konsi-Lager geliefert werden. Bisher wurden Muster mit "12" angemeldet. Zukünftig mit "31" ohne Konsi-Lager. Mit Lieferung in ein Konsi-Lager die Codierung "32".
Hier sind die häufigsten Fälle genannt. Im neuen Leitfaden zur Intrahandelsstatistik finden Sie die gesamte Gegenüberstellung.