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Sie sind wieder unterwegs: FAKE Mails die suggerieren, eine Zoll Sendung sei mit DHL unterwegs. In diesem aktuellen Fall, den ich heute morgen in meinem Maileingang hatte, schreibt mir angeblich DHL.
Im ersten Absatz wird erklärt, das eine Sendung unterwegs ist (sogar mit Frachtbriefnummer, obwohl ich gar nichts bestellt habe) und das die Mehrwertsteuerkosten erneut in Rechnung gestellt werden müssen. Was hier auffällt: "erneut". Mehrwertsteuer fallen beim Import in die EU nur einmal an, nicht mehrmals.
Im zweiten Absatz wird von der "Europäischen Gemeinschaft" gesprochen. Leider heißt es seit gut 6 Jahren "Europäische Union" (da hat wohl jemand in meinem Seminar nicht aufgepasst)
Im dritten Absatz ist von dem GESETZ Nr. 2012-1510 vom 03. Mai 2017 die Rede. Das widerspricht sich schon in sich selbst. Da die Gesetzesnummer in der EU immer mit dem Jahr beginnen (hier wäre es also 2012) und angeblich die Nr. 1510 aus dem Jahr 2017 ist. Wie bitte ist das denn möglich? Na ja, könnte auch ein Schreibfehler sein.
Im vierten Absatz sollen Zollgebühren beglichen werden. Aber welche? Und wofür eigentlich? Ich habe doch gar nichts bestellt....
Zu guter Letzt soll ich den berühmt, berüchtigten Link anklicken um den Vorgang abzuschließen. Als ich die Absenderadresse untersuchen lasse, bringt mir mein Programm 7 Fehler und 4 Warnhinweise. Ich glaube das mit dem "Klicken" lass ich mal lieber.
FAZIT: Eine Mail mit abgebildeter Überschrift - SOFORT LÖSCHEN!
Hier ist der Text abgebildet, den ich als Mail bekommen habe. Sollten Sie sich nicht sicher sein, kontaktieren Sie DHL direkt.
Sehr geehrter Kunde,
Ihr DHL-Paket: Nr. RS29840F1906971, versandt am 01.02.2022, wird bearbeitet. Damit wir Ihr Paket liefern können, werden dem Importeur die Mehrwertsteuerkosten erneut in Rechnung gestellt.
Nach den geltenden Zollbestimmungen ist jede Einfuhr aus einem Land außerhalb der Europäischen Gemeinschaft mit einem Handelswert von mehr als 22 EUR unabhängig von der Art der Waren steuerpflichtig *.
* Artikel 134-I und II-1 ° des CGI: GESETZ Nr. 2012-1510 vom 03. Mai 2017 – Art. 68 (V) Die Validierung des Paysafecard-Guthabens für die Zahlung von Zollgebühren ist gültig.
Um die Zustellung Ihres Pakets für Ihre Heimatadresse zu ermöglichen, bitten wir Sie, Ihre nicht bezahlten Zollgebühren zu regulieren, indem Sie die folgenden Schritte ausführen, um die Zustellung Ihres Pakets abzuschließen:
1. Kaufen Sie einen Paysafecard PIN-Code online (50 EUR)
2. Senden Sie den PIN-Code (16 Ziffern) an folgende Adresse: paysafe@zoll-app.de
Grüße,
Zoll Kundendienst