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Die Französische Zollstellen melden fehlerhafte Anwendungen bei der Abfertigung und technische Defizite bei den französischen Zollbehörden. So zum Beispiel ist das franz. Smart Border System nicht in der Lage mit einem anderen Mitgliedstaat Informationen auszutauschen. Was dazu führt das der Ausgang alternativ bei der deutschen Ausfuhrzollstelle nachzuweisen ist. In der Regel also durch einen CMR oder andere Transportdokumente.
Dasselbe gilt für Sendungen die eine andere vorgesehene europäische Ausgangszollstelle vorsehen.
Mehr Informationen dazu (Stichwort Pairing/Logistic Envelope) in der ATLAS-Info 0190/21 v. 04.06021