3902c4cc-7c66-4f43-ad2e-7f95d286a17e • 5. August 2020
Follow-Up Verfahren wird wieder nach 90 Tagen gestartet
Gem. ATLAS-Info 0034/20 vom 27.04.2020 wurde bereits seit dem 24.04.2020 die Frist für das Follow-Up Verfahren von 90 Tage auf 300 Tage bis auf Weiteres angehoben. Nun ist das mit der ATLAS Nachricht 0063/2020 für Vorgänge ab dem 10.07.2020 wieder zurück in den Ur-Zustand vesetzt worden. Frist für die Antwort weiterhin 45 Tage. Zwischen dem 135. und dem 360. Tag kann ein Alternativnachweis vorgelegt werden und nach 360 Tagen wird der Vorgang für ungültig erklärt und die Ausfuhr hat deFacto nicht stattgefunden.