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Ab Januar 2022 wird die Angabe der Umsatzsteuer-ID Nr. des EU-Handelspartners in der Intra Statistik "Versendung" verpflichtend. Dementsprechend müssen Sie Ihr EDV / ERP System vorbereiten und mit den jeweiligen Daten füttern.
Wohlgemerkt: Es handelt sich um den Handelspartner den ich mit dem Käufer gleichsetze. Weicht dieser vom Warenempfänger ab, muss das entsprechend abgebildet werden, damit die richtige Ust-Id Nr. gezogen wird.
Siehe Leitfaden Intrastat, Seite 3, 5.ter Absatz und Seite 16
Foto von SEVDESK