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Laut ATLAS-Mitteilung 0116/21 vom 07.01.2021 muss ab dem 15.01.2021 in einer Importzollanmeldung zusätzlich zu den Angaben einer vZTA (Verbindliche Zolltarifauskunft, Unterlagen Nr. C626) die EORI-Nummer des Inhabers der vZTA-Entscheidung, angegeben (Unterlagen Nr. 9DFC) werden!
Das bedeutet:
Wenn sie bisher eine vZTA über die Europäische Datenbank raus gesucht und diese in einer Importzollanmeldung verwendet haben, können Sie diese nicht mehr für eine Importzollanmeldung verwenden. Es sei denn Sie kennen die EORI des Inhabers.
Dasselbe gilt auch für die verbindliche Ursprungsauskunft (vUA) mit den entsprechenden Codierungen.